Zinsanpassungsklauseln vor Gericht
Nachdem die große Welle bzgl. der Nutzungsentschädigungen nach Paragraph 247 BGB nun nachlässt, müssen sich immer mehr Sparkassen mit dem Thema Zinsanpassungsklauseln bei Sparverträgen oder dem S-VorsorgePlus-Riestersparplan beschäftigen.
I. Zinsstaffeln mit Zinssatzänderungen
Es können bei Prämiensparverträgen oder auch dem S-VorsorgePlus-Riestersparplan individuelle Zinsanpassungen berücksichtigt werden oder auch monatliche Anpassungen in Abhängigkeit von einem Referenzzins (Bsp. Euribor oder Bundeswertpapiere mit Restlaufzeit 10 Jahre) gerechnet werden.
Nachstehend als Link finden Sie die Berechnungsbeispiele Zinsstaffelung S-VorsorgePlus und Sparplan mit Referenzzinssätzen.
II. Nutzungsentschädigungen nach §247 BGB
Da uns auch hier noch regelmäßig Berechnungswünsche erreichen, sei auch dieses Berechnungstool erwähnt. Unterschiedliche Valutierungen und auch Sondertilgungen können hier berücksichtigt werden.
Nachstehend als Link finden Sie das Berechnungsbeispiel Rückabwicklung Darlehen.
Details zu diesen Beratungsunterstützungen lesen Sie hier:
- Berechnungen wegen Zinsanpassungsklauseln bei Sparverträgen
- Urteil des Bundesgerichtshofes zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel
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