Ar­beit­neh­mer­spar­zu­lage

Neue Einkommens­gren­zen bei der Ar­beit­neh­mer­spar­zu­lage

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden zum 01.01.2024 spürbar angehoben. Diese liegen nun bei 40.000 Euro für Alleinstehende und bei 80.000 Euro für Verheiratete. Die Höhe der Förderung von 9 % auf die jährliche maximale Sparleistung von 470 Euro pro Person bleibt unberührt.

Dadurch dass die Grenzen somit mehr als verdoppelt wurden, erschließt sich für die Bank eine große neue Kundengruppe mit Beratungsbedarf. Hier können verschiedene Lösungen angeboten werden. Sowohl das Fondssparen und Bausparen kann hier für den Kunden von Nutzen sein. Auch für einen guten Jahresstart der Berater und Beraterinnen kann dieses Thema eine wertvolle Unterstützung sein.

Nutzen Sie hierfür auch einen unserer Rechner, um den Kunden auf einen Blick von seinem Vorteil zu überzeugen und mit konkreten Berechnungen zu versorgen. Alle möglichen Investitionsformen mit konkreten Produktberechnungen können dargestellt werden. Auch eine optimale jährliche Sparrate kann berechnet werden. Selbstverständlich kann in unseren Tools auch das zu versteuernde Einkommen berechnet werden, sowohl als Alleinstehender als auch für verheiratete Kunden.

Sprechen Sie uns gerne an, nutzen Sie diese Anpassung für einen erfolgreichen Jahresstart.

Neue Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage ab 2024. Nutzen Sie die Chance für die Kundenansprache und ein erfolgreiches Kundengespräch in der neu gewonnenen Kundengruppe.

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