Digitale Services und Mobilität haben immer mehr an Bedeutung gewonnen. Hierunter fällt auch das wachsende Bedürfnis der Kunden flexibel entscheiden zu können, wann und wo ein individuelles Gespräch zu persönlichen Finanzfragen stattfinden soll. Die mobile Beratung ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Mit unserer Berater-App "Vorsorge-Check" unterstützen wir Sie, auch komplexe Gespräche einfach und dennoch professionell durchzuführen.
Unsere App umfasst drei essentielle Themengebiete, die aufeinander aufbauen oder auch im Einzelnen betrachtet werden können:
Laden Sie sich unsere Berater-App am besten direkt auf Ihr mobiles Endgerät und machen sich mit den Funktionen vertraut:
Ab dem 17. Januar 2025 tritt der Digital Operational Resilience Act (DORA) in Kraft. Ziel der DORA-Richtlinie ist die Erhöhung von Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen technologische Störungen und Angriffe.
Die Anforderungen der Verordnung reichen dabei vom Aufbau eines IKT-Risikomanagements, über ein Incident Management zur Einhaltung von Meldeketten, regelmäßigen Audits und Schwachstellenanalysen sowie einer transparenten Berichterstattung zur Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Auftraggebern.
Als IKT-Dienstleister für Banken und Versicherer sowie Anbieter von Software as a Service betreffen uns diese neuen regulatorischen Anforderungen unmittelbar.
Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, haben wir deshalb seit Mitte letzten Jahres am Sounding-Board des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) zum Thema DORA teilgenommen, neue Sicherheitsmaßnahmen im WRZ implementiert und alle Mitarbeitenden geschult.
Unseren Vertragspartnern konnten wir daher bereits Ende vergangenen Jahres proaktiv die Unterlagen zukommen lassen, die in Zukunft zur gesetzeskonformen Zusammenarbeit nach DORA erforderlich sind – und unseren Kunden auf diesem Wege noch mehr Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz in der weiteren Zusammenarbeit bieten.
Haben Sie noch Fragen zu unserer Umsetzung der DORA-Vorgaben? Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Unsere Vorsorgeberatung in WRZ Webfix bildet schon seit geraumer Zeit einen essentiellen Bestandteil in vielen Beratungsgesprächen. Mit wenigen Angaben und intuitiver Bedienung können Sie Ihren Kunden eine Bedarfsanalyse erstellen und mögliche Versorgungslücken aufzeigen. Hierzu zählt selbstverständlich auch die Versorgungssituation im Rentenalter.
Für eine repräsentative Darstellung der aktuell zu erwartenden finanziellen Situation bei Rentenbeginn sind natürlich auch die bereits bestehenden Vorsorgeverträge und mögliche gesetzliche Rentenansprüche unerlässlich. Bisher konnten Sie mit geschätzten Werten, Informationen aus Vertragsunterlagen oder einer Datenübernahme aus OSPlus über die dynamische Schnittstelle bereits gute Ergebnisse erzielen. Diese Vorgehensweise haben wir nun weiter ausgebaut und optimiert – mit der Digitalen Rentenübersicht.
Die Digitale Rentenübersicht bietet einen umfassenden Überblick der Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Sie liefert somit Informationen, die für eine hochwertige Altersvorsorgeberatung unerlässlich sind. Mit Beginn des Jahres 2025 sind alle betroffenen Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, die erforderlichen Daten auf Anfrage an die "Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht" (ZfDR) zu melden.
In unserer WRZ-Vorsorgeberatung bieten wir die Möglichkeit, die Informationen der Digitalen Rentenübersicht aus einer CSV-Datei zu importieren. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass der Kunde bei der ZfDR legitimiert ist und Ihnen seine Rentenübersicht zur Verfügung stellt. Der Download der benötigten CSV-Datei kann bei Bedarf auch direkt aus unserer Software heraus aufgerufen werden.
Nutzen Sie diese neue Funktion, um Ihre ganzheitliche Kundenberatung noch professioneller zu gestalten.
Auch zum Jahreswechsel 2025 treten wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft.
In den jeweils betroffenen Beratungsmodulen des WRZ sind diese Neuerungen selbstverständlich rechtzeitig umgesetzt.
Zu Ihrer Unterstützung haben wir die unserer Meinung nach wichtigsten Fakten in einem PDF-Dokument zusammengestellt.
Seit dem FI-Release 23.1 können Sie unsere Software „WRZ Webfix“ auch in OSPlus_neo über eine eigene Kachel aufrufen. Damit unterstützen wir auch weiterhin die stationären Prozesse der Berater und sorgen für Ansprache-, Überleitungs- und Beratungserlebnisse.
Selbstverständlich wollen wir uns in diesem Zuge auch optisch dem neuen Vertriebsweg anpassen und überarbeiten aus diesem Grund alle Programmoberflächen und Beratungstools. Somit soll gewährleistet werden, dass der Berater unseren Neo-Prozess in optisch ansprechenden Masken bedienen kann. Die steueroptimierte Vermögensübertragung (GenerationenRente) ist schon seit einiger Zeit in diesem überarbeiteten Layout verfügbar. Nun haben wir ebenfalls eine Anpassung unseres Generationenmanagements vorgenommen. Die Bedienung ist intuitiv und ähnlich zu den bisherigen Neo-Programmen.
Die aus OSPlus-Portal gewohnten Funktionen und vertrieblichen Ansätze sind selbstverständlich auch in der optisch überarbeiteten Version weiterhin vorhanden. Alle Eingaben, Berechnungen und Ergebnisse finden Sie strukturiert und übersichtlich dargestellt. Dennoch bieten wir bei Bedarf eine detaillierte Beratung für die Spezialisten in Ihrem Institut. Hierfür lassen sich beispielsweise Versorgungsfreibeträge erfassen oder einen Zugewinnausgleich berechnen. Individuelle Anpassungen nach Ihren Wünschen und Vorgaben lassen sich problemlos integrieren.
Neben der Optik haben wir mit dem letzten Update weitere Optimierungen im Generationenmanagement vorgenommen. Hierzu zählt unter anderem auch der Personentausch: Befinden sich Eheleute bei Ihnen in der Beratung, können Sie nun ohne viel Aufwand den Vermögensinhaber tauschen. Dadurch lässt sich die Erbfolge beider Ehepartner einzeln darstellen. Außerdem erhalten Sie nun als weitere Information eine Darstellung der erfassten Angehörigen mit Angabe der zugehörigen Ordnung der gesetzlichen Erbfolge. Details der jeweiligen erbberechtigten Person lassen sich ab sofort direkt am Bildschirm darstellen.
Sollten Sie unser Generationenmanagement oder andere Programme in der Private Banking Beratung noch nicht kennen, sprechen Sie uns gerne an und nutzen unsere kostenlose Testphase.
Schon lange nicht mehr ist die Basisrente, oder auch Rürup-Rente genannt, ausschließlich für Selbstständige interessant. Die staatlich geförderte Altersvorsorge bietet auch gutverdienenden Arbeitnehmern, freiberuflich Tätigen, Frauen und der Generation 50plus eine optimale Möglichkeit Vorsorge mit Steuervorteilen zu kombinieren.
Die staatliche Förderung besteht darin, dass Beiträge in die Basisrente aktuell zu 100 % als Sonderausgabe steuerlich absetzbar sind. Hierfür gilt ein Höchstbetrag, der jährlich steigt und aktuell bei 27.566 € (ledig) bzw. 55.132 € (verheiratet) liegt.
Im Umkehrschluss ist die Rente bei Bezug steuerpflichtig. Durch das Wachstumschancengesetz verschiebt sich der Besteuerungsanteil in Höhe von 100 % der Rente von ursprünglich 2040 auf das Jahr 2058. Damit einhergehend reduziert sich also der steuerfreie Teil jährlich um 0,5 %. Geht man exemplarisch von einem Kunden aus, der ab 2024 für 10 Beitragsjahre in eine Basisrente investiert, kann dieser Kunde jedes Jahr 100 % dieser Beiträge steuerlich absetzen. Dem gegenüber ist im Jahr 2034 hingegen lediglich 88 % der Rente steuerpflichtig – und das auch für die Folgejahre. Damit ergibt sich unterm Strich ein „Steuerplus“ von 12 %.
Da die Besteuerung in der Rentenphase aber mit dem persönlichen Steuersatz in der Regel deutlich niedriger ausfällt als in der Sparphase, ergibt sich hier ein wesentlicher Vorteil.
In unserem Basisrenten-Förderrechner erhalten Sie anschaulich dargestellt, mit welcher Förderung Ihre Kunden aktuell und in Zukunft rechnen können. Ergänzt wird das Ganze durch eine Analyse der Basisrente: Darstellung der staatlichen Förderung, Nachsteuerrendite, Analyse des Rentenverlaufs inkl. Break-Even-Betrachtung u. v. m.
Wollen Sie nach einer erfolgreichen Beratung zur Basisrente noch weitere Pluspunkte bei Ihren Kunden sammeln, bieten Sie auch direkt noch die Wiederanlage der erzielten Steuererstattung an. So hat der Kunde ohne zusätzlichen Aufwand eine maßgeschneiderte Altersvorsorge aus der Kombination einer Basisrente mit einer Privatrente oder einem Investmentfonds. Diese Optimierung knüpft bei Bedarf direkt an unseren Basisrenten-Rechner an.
Die Beratung für die Baufinanzierung ist ein umfangreiches Unterfangen und bedarf der Einholung zahlreicher Daten und Informationen. Hierzu zählen neben den Einnahmen und Ausgaben des Kunden auch die Daten des zu finanzierenden Objekts. Darüber hinaus besteht eine Baufinanzierung nicht lediglich aus einem einzigen Darlehen in Höhe des Finanzierungsbedarfs. Sie setzt sich zusammen aus unterschiedlichen Bausteinen - je nach Kundensituation. Hierzu zählen Ihre hauseigenen Darlehen, Darlehen von diversen Förderbanken, aber auch Bausparverträge (gefördert und ungefördert).
Mit unserer Kurzberatung Baufinanzierung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit wenigen Angaben ein Finanzierungskonzept für Ihre Kunden zu erstellen, dass je nach Bedarf die administrierten Bausteine beinhaltet. Dies ermöglicht es Ihnen, ein schnelles Angebot zu erstellen, ohne sich in Details zu verlieren. Die konkrete und ausführliche Baufinanzierung kann dann auf diesen Angaben aufgebaut und somit die einzelnen Bausteine verfeinert werden.
Sie erfassen die Kundendaten, das geplante Vorhaben und den Finanzierungsbedarf. Ergänzt werden die Angaben durch die Wünsche des Kunden zu seiner Finanzierung: Soll ein zinsgünstiges KfW-Darlehen gerechnet werden? Wünscht der Kunde die Berücksichtigung der staatlichen Riester-Förderung? Möchte der Kunde Sondertilgungen leisten? Sollen die Finanzierungsbausteine vor einem Zinsrisiko abgesichert werden? Etc.
Je nach Beantwortung der Kundenwünsche erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung der Finanzierung mit den relevanten Bausteinen. In der dazugehörigen Auswertung erhält der Kunde alle Informationen zusammengefasst, inkl. der Einzeltilgungspläne und des Gesamttilgungsplans. Ergänzt wird letzterer durch eine grafische Zeitstrahldarstellung der Entwicklung der Einzelbausteine.
Wir administrieren Ihnen die Kurzberatung Baufinanzierung nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.
Kein Beratungsgespräch führt mehr an dem Thema Nachhaltigkeit vorbei. Ob es in der Wertpapieranlage, Modernisierung oder in der Firmenkundenberatung ist. Daher haben wir diesem Thema einen eigenen Platz im Gewerbekundenprozess gegeben.
Die gewohnten Funktionen und vertrieblichen Ansätze sind selbstverständlich weiterhin vorhanden.
Verschiedene Punkte zum Thema Nachhaltigkeit werden hier abgefragt und mit Freitextfeldern beantwortet. Dieser Bogen kann im Nachgang einzeln gedruckt werden und auch zur Dokumentation abgelegt werden. Die Zusammenstellung der Fragen kann individuell angepasst werden und auch Informationsdokumente können wie gewohnt flexibel bei uns hinterlegt werden. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Ihnen einen modernen Gewerbekundenprozess zur Verfügung stellen können.
Im Fahrwasser allgemein schwieriger Bedingungen im Bereich der Baufinanzierung im letzten Jahr ist auch das Thema „Tilgungsaussetzung“ aufgrund der negativen Entwicklungen an den Finanzierungs- und Immobilienmärkten bei vielen Beratern aus dem Fokus geraten. Dabei ist diese Finanzierungsvariante nach wie vor immer dann besonders interessant, wenn die Immobilie vermietet ist und die Zinsen aus einem Darlehen steuerlich abgesetzt werden können. Gerade bei hohem Einkommen bzw. hoher Steuerlast kann sich hieraus ein attraktiver Steuervorteil ergeben und Ihr Kunde in erheblichem Maße von Steuervorteilen profitieren. Zusätzlich rentiert sich diese Form der Finanzierung immer dann, wenn man mit einer Geldanlage mehr verdient, als mit der kontinuierlichen und schnelleren Abzahlung des Darlehens an Zinsen sparen kann.
Ein aktueller Blick auf diese Thematik zeigt, dass sich ein solches Tilgungsersatzdarlehen in Abhängigkeit von der steuerlichen Situation bereits ab einer erwarteten Wertentwicklung von ca. 4 % und/oder dem Verzicht auf kleine Teile der Garantie lohnt. Neben kapitalmarktorientierten Tilgungsersatzinstrumenten wie fondsgebundenen Versicherungen oder der Anlage in Investmentfonds lohnt sich auch teilweise schon wieder eine klassische Versicherung bei der aktuell deklarierten Überschussverzinsung als Tilgungsersatz. Auch hier sind bereits jetzt unter dem Ansatz der gleichbleibenden Belastung, und damit auf Grundlage des gleichen Liquiditätseinsatzes, positive Ergebnisse zu beobachten. Der nächste Zinsschritt kann dabei schon der Ausschlaggebende sein und diese Situation noch weiter verbessern. Gleiches gilt für die zuletzt beschlossene Erhöhung des Höchstrechnungszinses von 0,25 % auf 1 % im kommenden Jahr, welche sich ebenfalls positiv auf diese Finanzierungsform auswirken dürfte. Unter dem anteiligen Einsatz von Eigenkapital sind ebenfalls schon heute die meisten Geschäfte wieder vorteilhaft.
Auch bei einem Renovierungsstau oder sonstigen energetischen Modernisierungsmaßnahmen sollte bei vermieteten Immobilien immer auch das Tilgungsersatzgeschäft in den Fokus genommen werden. Insbesondere die entsprechenden Darlehen der verschiedenen Förderbanken mit Ihren zinsgünstigen Konditionen sollten in diesem Zusammenhang besondere Beachtung finden. Die endfälligen Varianten bieten sich hier besonders an, mit einem Tilgungsersatzinstrument unterlegt zu werden.
Derzeit bietet sich ebenfalls noch ein Blick auf die zinsgünstigen Darlehenskonditionen von Bausparverträgen als Alternative unter dem Ansatz der Zinssicherheit an und erscheint immer noch attraktiv.
Unsere Tools zum Thema Tilgungsersatz bieten Ihnen für jeden Ansatz und für jede Situation eine geeignete Berechnung und Darstellung. Ein Blick in Form einer einfachen und schnellen Berechnung lohnt sich dabei fast immer.
Unsere Arbeitgeberdatenbank bietet Ihnen die Möglichkeit, wichtige und nützliche Informationen für die betriebliche Vorsorge von Arbeitgebern abzulegen. Die Berater können sich dieser Informationen jederzeit bedienen und haben somit immer einen Überblick, welche Beratungen und Angebote für die jeweiligen Arbeitnehmer möglich sind.
Wichtig ist es vor allem in der Beratung, die erhaltenen Informationen mit in die jeweilige Angebotserstellung zu nehmen und hier zu verwenden. Um es den Beratern hier so einfach wie möglich zu machen, bieten wir eine Verknüpfung zwischen den Tarifrechnern der Direktversicherung, Unterstützungs- und Pensionskasse zur hinterlegten Arbeitgeberdatenbank an.
Nützliche Informationen wie die Arbeitgeberbeteiligung können zunächst eingesehen und mit den Kunden kommuniziert werden. Anschließend können diese Angaben in den jeweiligen Tarifrechner übernommen werden und somit das gewünschte Angebot inklusive der bekannten Daten erstellt werden.
Sie bieten Ihren Kunden somit einen wesentlichen Vorteil in der Beratung. Der Kunde muss sich nicht selber um die Informationsbeschaffung kümmern. Sie können mit Kompetenz und dem entsprechenden Know-how glänzen. Ihr Kunde verpasst keine Förderung und Zusatzleistungen durch den Arbeitgeber.
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