Neuigkeiten

Erbschaft­steuer­rechner

Erbschaft­steuer­rechner Homepage

Wir bieten seit diesem Jahr, ergänzend zu unseren Onlinerechnern zu den Themen Altersvorsorge und Immobilienmanagement, unseren neuen Erbschaftsteuer-Rechner an.

Selbstverständlich ist dieser genauso einfach einzubinden, wie Sie es von uns gewohnt sind. Einfach den Module-Link in Ihre Homepage einbinden und schon ist dieser an der gewünschten Stelle verfügbar.

Der Rechner bietet Ihren Kunden einen ersten Einblick zu dieser Thematik. Selbsterklärend kann er seine persönlichen Daten eingeben und sehr gute Ergebnisse generieren, die Ihren Kunden einen Mehrwert bieten. Dies ist der Fall, da auch Versorgungsbezüge, Immobilien und Vorschenkungen erfasst werden können. Der Kunde wird automatisch auf Themen gestoßen, die er vielleicht gar nicht mit dieser Thematik verbunden hätte.

Hilfreiche Erklärungen über die i-Buttons sind ebenfalls enthalten. Für die rechtliche Sicherheit ist auch gesorgt. Wir haben einen geprüften Disclaimer eingebunden, der bei Handlungsbedarf angepasst wird.

Natürlich können mit dem Rechner auch Google-Treffer generiert werden. Sie haben somit die Möglichkeit schneller gefunden zu werden.

Sprechen Sie uns gerne für eine Freischaltung an.

Nutzen Sie unseren neuen Erbschaftsteuer-Rechner für Ihre Homepage. Geben Sie hiermit Ihren Kunden einen ersten Einblick in das Thema Erbschaftsteuer.

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Pflege­bedarfs­analyse

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Pflege­bedarfs­analyse

Pflegebedürftigkeit kann generell in allen Lebensabschnitten auftreten. Es ist kein Thema, das ausschließlich Ältere betrifft und sollte deshalb einen bedeutenden Stellenwert in der Beratung jeglicher Kunden erhalten.

Im Falle der Pflegebedürftigkeit kommen unter Umständen hohe finanzielle Belastungen auf Ihre Kunden und deren Familien zu. Mit unserer Pflegebedarfsanalyse bekommen Sie einen Überblick, welche Pflegekosten in welchem Pflegegrad und je nach Pflegeart im Durchschnitt anfallen können. Da der Zeitpunkt des Pflegebedarfs in Kürze, aber auch in ferner Zukunft stattfinden kann, kann die Inflation erhebliche Auswirkungen auf die Pflegekosten haben. Darum bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die inflationsbedingte Steigerung der Pflegekosten von Anfang an in Ihrer Beratung zu berücksichtigen.

Unter Berücksichtigung eigener Einkünfte und/oder vorhandenes Vermögen, bereits vorhandene private Vorsorge sowie der Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und einem möglichen Wert für den Eigenbedarf ermitteln wir eine monatliche Versorgungslücke. Sowohl die stationäre als auch die ambulante Pflege lässt sich detailliert für alle Pflegegrade betrachten.

Hat Ihr Kunde seinen Bedarf im Falle dieses sensiblen Themas erkannt, unterstützen Sie ihn dabei, die Vorsorge entsprechend seiner Situation zu optimieren. Mit anknüpfenden Tarifrechnern können Sie Ihrem Kunden ein Angebot unterbreiten und somit auch für dieses Risiko eine optimale Vorsorge anbieten.

Tritt ein Pflegefall ein, kann dies große finanzielle Auswirkungen für Ihre Kunden und deren Familie bedeuten. Zeigen Sie Ihren Kunden daher die Möglichkeiten einer entsprechenden Vorsorge. Unsere Pflegebedarfsanalyse unterstützt Sie dabei.

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Update Vermögens­bilanz

Update Vermögens­bilanz

Unsere Vermögensbilanz ist schon heute ein wichtiger Faktor in der gezielten Beratung Ihrer vermögenden Kunden. Zum einen dient Sie als Grundlage unseres Generationenmanagements und bietet somit die Möglichkeit hier gezielt eine Vermögensübertragung zu simulieren. Zum anderen bietet Sie aber auch als Einzelprogramm viele Funktionen und Vorteile für die Kundenberatung. Neben der Hochrechnung des Vermögens, sogar unter Berücksichtigung einer jährlichen Inflation, können Sie dem Kunden anhand einer Liquiditätsübersicht einen zusätzlichen Mehrwert Ihrer Beratung bieten.

Wir sind stets bemüht unsere Programme nach den Vorgaben und Wünschen unserer Kunden weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund haben wir zuletzt folgende Punkte in die Vermögensbilanz integriert und somit das Tool weiter optimieren können:

  • Den aktuellen Wert einer oder mehrerer Immobilien können viele Kunden lediglich nach dem eigenen Empfinden schätzen. Um aber einen repräsentativen Wert in der Vermögensbilanz zu erhalten, bieten wir Ihnen einen nützlichen Mehrwert: Wir binden eine Verlinkung zu Accumate oder dem S-ImmoPreisfinder in Ihrer Internet-Filiale ein.
  • Für die speziellen Anforderungen an eine zum Vermögenswert passende Kunstversicherung, können Sie nun eine Infodatei oder auch einen Versicherungsflyer einbinden und aufrufen.
  • Auch Oldtimer können als Sachwertanlage einen Inflationsschutz im Kundenportfolio darstellen. Doch die Liebhaberfahrzeuge haben andere Anforderungen an eine Kfz-Versicherung als herkömmliche Alltags-Pkw. Aus diesem Grund bieten wir auch hierzu nun die Möglichkeit an, über eine Verlinkung weitere Informationen eines renommierten Oldtimer-Versicherers zu erhalten.

In unserer Vermögensbilanz hat sich viel getan. Informieren Sie sich hier über die neuesten Anpassungen.

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Erfassungs­bögen

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Erfassungs­bögen zur Vorbereitung qualitativer Beratungsgespräche

Damit Sie Ihre Kunden umfangreich und vor allem maßgeschneidert auf die jeweilige Kundensituation beraten können, ist es für Sie besonders wichtig, viele individuelle Kundenangaben zu erhalten.

Da diese Angaben nicht immer bekannt sind, stellen wir Ihnen in unseren Programmen Generationenmanagement, Immobilienmanagement, Vorsorgeberatung, Tilgungsersatzrechner und Vermögensbilanz sukzessive die Erfassungsbögen zur Verfügung bzw. erneuern diese. Damit haben Sie zukünftig die Möglichkeit, zur Gesprächsvorbereitung auf unsere Erfassungsbögen zurückzugreifen und diese auszudrucken.

Auf den Erfassungsbögen sind alle für die Beratung im jeweiligen Themenfeld notwendigen Angaben aufgeführt. Zur Gesprächsvorbereitung können diese Angaben durch Sie oder den Kunden, ggfs. in Absprache mit seinem Steuerberater, direkt ausgefüllt werden, damit die Beratung vollumfänglich und individuell auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten erfolgen kann.

Durch die maßgeschneiderte Beratung strahlen Sie Kompetenz aus und der Kunde profitiert durch die Berücksichtigung seiner genauen Lebenssituation.

Gerne werden unsere Erfassungsbögen auch im Rahmen der Aus- und Weiterbildung sowie als Gesprächsleitfaden verwendet.

Nutzen Sie unsere Erfassungsbögen, um Ihre Kundenberatung noch professioneller zu gestalten.

Für eine qualitative Kundenberatung sind umfangreiche Angaben Ihrer Kunden erforderlich. Nicht immer stehen Ihnen diese Angaben zur Verfügung. Aus diesem Grund unterstützen wir Sie und Ihre Kunden mit unseren Erfassungsbögen bei der Gesprächsvorbereitung.

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Vorsorge-Check

Mobile Beratung mit der App "Vorsorge-Check"

Digitale Services und Mobilität haben immer mehr an Bedeutung gewonnen. Hierunter fällt auch das wachsende Bedürfnis der Kunden flexibel entscheiden zu können, wann und wo ein individuelles Gespräch zu persönlichen Finanzfragen stattfinden soll. Die mobile Beratung ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Mit unserer Berater-App "Vorsorge-Check" unterstützen wir Sie, auch komplexe Gespräche einfach und dennoch professionell durchzuführen.

Unsere App umfasst drei essentielle Themengebiete, die aufeinander aufbauen oder auch im Einzelnen betrachtet werden können:

  1. Gut versorgt?: Eine Analyse der Versorgungslücken Ihrer Kunden im Rentenalter, bei voller Erwerbsminderung, bei längerer Krankheit, im Fall der Pflegebedürftigkeit und für die Hinterbliebenen im Todesfall ermöglicht es Ihnen, Handlungsbedarf aufzuzeigen und somit Cross-Selling-Ansätze zu erkennen.
  2. Arbeitskraft: In der Regel übersteigt der Wert der Arbeitskraft den Wert aller Sachwerte, die Ihr Kunde besitzt. Verdeutlichen Sie, wie wichtig die Absicherung der Arbeitskraft ist.
  3. bAV-Rechner: Neben der gesetzlichen Rente ist die bAV die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Mit dem Tool "bAV-Rechner" haben Sie einen mobilen Förderrechner immer zur Hand und können Ihren Kunden somit jederzeit seine staatliche Förderung aufzeigen.

Laden Sie sich unsere Berater-App am besten direkt auf Ihr mobiles Endgerät und machen sich mit den Funktionen vertraut:

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Viele Berater kennen und schätzen unsere Vorsorgeberatung. Doch kennen Sie auch schon unsere Berater-App "Vorsorge-Check"?

Hier erhalten Sie ein Update zu unserer mobilen Beratungslösung.

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DORA im WRZ

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DORA im WRZ

Ab dem 17. Januar 2025 tritt der Digital Operational Resilience Act (DORA) in Kraft. Ziel der DORA-Richtlinie ist die Erhöhung von Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen technologische Störungen und Angriffe.

Die Anforderungen der Verordnung reichen dabei vom Aufbau eines IKT-Risikomanagements, über ein Incident Management zur Einhaltung von Meldeketten, regelmäßigen Audits und Schwachstellenanalysen sowie einer transparenten Berichterstattung zur Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Auftraggebern.

Als IKT-Dienstleister für Banken und Versicherer sowie Anbieter von Software as a Service betreffen uns diese neuen regulatorischen Anforderungen unmittelbar.

Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, haben wir deshalb seit Mitte letzten Jahres am Sounding-Board des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) zum Thema DORA teilgenommen, neue Sicherheitsmaßnahmen im WRZ implementiert und alle Mitarbeitenden geschult.

Unseren Vertragspartnern konnten wir daher bereits Ende vergangenen Jahres proaktiv die Unterlagen zukommen lassen, die in Zukunft zur gesetzeskonformen Zusammenarbeit nach DORA erforderlich sind – und unseren Kunden auf diesem Wege noch mehr Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz in der weiteren Zusammenarbeit bieten.

Haben Sie noch Fragen zu unserer Umsetzung der DORA-Vorgaben? Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

DORA: was die neuen Vorgaben für die Zusammenarbeit mit dem WRZ bedeuten.

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Digitale Renten­übersicht

Digitale Renten­übersicht in der WRZ-Vorsorge­beratung

Unsere Vorsorgeberatung in WRZ Webfix bildet schon seit geraumer Zeit einen essentiellen Bestandteil in vielen Beratungsgesprächen. Mit wenigen Angaben und intuitiver Bedienung können Sie Ihren Kunden eine Bedarfsanalyse erstellen und mögliche Versorgungslücken aufzeigen. Hierzu zählt selbstverständlich auch die Versorgungssituation im Rentenalter.

Für eine repräsentative Darstellung der aktuell zu erwartenden finanziellen Situation bei Rentenbeginn sind natürlich auch die bereits bestehenden Vorsorgeverträge und mögliche gesetzliche Rentenansprüche unerlässlich. Bisher konnten Sie mit geschätzten Werten, Informationen aus Vertragsunterlagen oder einer Datenübernahme aus OSPlus über die dynamische Schnittstelle bereits gute Ergebnisse erzielen. Diese Vorgehensweise haben wir nun weiter ausgebaut und optimiert – mit der Digitalen Rentenübersicht.

Die Digitale Rentenübersicht bietet einen umfassenden Überblick der Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Sie liefert somit Informationen, die für eine hochwertige Altersvorsorgeberatung unerlässlich sind. Mit Beginn des Jahres 2025 sind alle betroffenen Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, die erforderlichen Daten auf Anfrage an die "Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht" (ZfDR) zu melden.

In unserer WRZ-Vorsorgeberatung bieten wir die Möglichkeit, die Informationen der Digitalen Rentenübersicht aus einer CSV-Datei zu importieren. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass der Kunde bei der ZfDR legitimiert ist und Ihnen seine Rentenübersicht zur Verfügung stellt. Der Download der benötigten CSV-Datei kann bei Bedarf auch direkt aus unserer Software heraus aufgerufen werden.

Nutzen Sie diese neue Funktion, um Ihre ganzheitliche Kundenberatung noch professioneller zu gestalten.

In der WRZ-Vorsorgeberatung können Sie bestehende Vorsorgeansprüche nun ganz bequem aus der Digitalen Rentenübersicht Ihrer Kunden übernehmen. Lernen Sie hier diese neue Funktion kennen.

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Neu­regelungen 2025

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Neu­regelungen 2025

Auch zum Jahreswechsel 2025 treten wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft.

In den jeweils betroffenen Beratungsmodulen des WRZ sind diese Neuerungen selbstverständlich rechtzeitig umgesetzt.

Zu Ihrer Unterstützung haben wir die unserer Meinung nach wichtigsten Fakten in einem PDF-Dokument zusammengestellt.

Details zu den Neuregelungen lesen Sie hier:

Details zu den bAV-Rechengrößen lesen Sie hier:

Auch zum Jahreswechsel 2025 treten wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft.

In den jeweils betroffenen Beratungsmodulen des WRZ sind diese Neuerungen selbstverständlich rechtzeitig umgesetzt.

Zu Ihrer Unterstützung haben wir die unserer Meinung nach wichtigsten Fakten in einem PDF-Dokument zusammengestellt.

Details zu den Neuregelungen lesen Sie hier:

Details zu den bAV-Rechengrößen lesen Sie hier:

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Update Generationen­management

Update Generationen­management

Seit dem FI-Release 23.1 können Sie unsere Software „WRZ Webfix“ auch in OSPlus_neo über eine eigene Kachel aufrufen. Damit unterstützen wir auch weiterhin die stationären Prozesse der Berater und sorgen für Ansprache-, Überleitungs- und Beratungserlebnisse.

Selbstverständlich wollen wir uns in diesem Zuge auch optisch dem neuen Vertriebsweg anpassen und überarbeiten aus diesem Grund alle Programmoberflächen und Beratungstools. Somit soll gewährleistet werden, dass der Berater unseren Neo-Prozess in optisch ansprechenden Masken bedienen kann. Die steueroptimierte Vermögensübertragung (GenerationenRente) ist schon seit einiger Zeit in diesem überarbeiteten Layout verfügbar. Nun haben wir ebenfalls eine Anpassung unseres Generationenmanagements vorgenommen. Die Bedienung ist intuitiv und ähnlich zu den bisherigen Neo-Programmen.

Die aus OSPlus-Portal gewohnten Funktionen und vertrieblichen Ansätze sind selbstverständlich auch in der optisch überarbeiteten Version weiterhin vorhanden. Alle Eingaben, Berechnungen und Ergebnisse finden Sie strukturiert und übersichtlich dargestellt. Dennoch bieten wir bei Bedarf eine detaillierte Beratung für die Spezialisten in Ihrem Institut. Hierfür lassen sich beispielsweise Versorgungsfreibeträge erfassen oder einen Zugewinnausgleich berechnen. Individuelle Anpassungen nach Ihren Wünschen und Vorgaben lassen sich problemlos integrieren.

Neben der Optik haben wir mit dem letzten Update weitere Optimierungen im Generationenmanagement vorgenommen. Hierzu zählt unter anderem auch der Personentausch: Befinden sich Eheleute bei Ihnen in der Beratung, können Sie nun ohne viel Aufwand den Vermögensinhaber tauschen. Dadurch lässt sich die Erbfolge beider Ehepartner einzeln darstellen. Außerdem erhalten Sie nun als weitere Information eine Darstellung der erfassten Angehörigen mit Angabe der zugehörigen Ordnung der gesetzlichen Erbfolge. Details der jeweiligen erbberechtigten Person lassen sich ab sofort direkt am Bildschirm darstellen.

Sollten Sie unser Generationenmanagement oder andere Programme in der Private Banking Beratung noch nicht kennen, sprechen Sie uns gerne an und nutzen unsere kostenlose Testphase.

Unser Generationenmanagement steht Ihnen nun in neuer, überarbeiteter Optik im Neo-Layout zur Verfügung.

Lernen Sie zusätzlich die Optimierungen des letzten Updates kennen.

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Basis­rente

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Basis­rente

Schon lange nicht mehr ist die Basisrente, oder auch Rürup-Rente genannt, ausschließlich für Selbstständige interessant. Die staatlich geförderte Altersvorsorge bietet auch gutverdienenden Arbeitnehmern, freiberuflich Tätigen, Frauen und der Generation 50plus eine optimale Möglichkeit Vorsorge mit Steuervorteilen zu kombinieren.

Die staatliche Förderung besteht darin, dass Beiträge in die Basisrente aktuell zu 100 % als Sonderausgabe steuerlich absetzbar sind. Hierfür gilt ein Höchstbetrag, der jährlich steigt und aktuell bei 27.566 € (ledig) bzw. 55.132 € (verheiratet) liegt.

Im Umkehrschluss ist die Rente bei Bezug steuerpflichtig. Durch das Wachstumschancengesetz verschiebt sich der Besteuerungsanteil in Höhe von 100 % der Rente von ursprünglich 2040 auf das Jahr 2058. Damit einhergehend reduziert sich also der steuerfreie Teil jährlich um 0,5 %. Geht man exemplarisch von einem Kunden aus, der ab 2024 für 10 Beitragsjahre in eine Basisrente investiert, kann dieser Kunde jedes Jahr 100 % dieser Beiträge steuerlich absetzen. Dem gegenüber ist im Jahr 2034 hingegen lediglich 88 % der Rente steuerpflichtig – und das auch für die Folgejahre. Damit ergibt sich unterm Strich ein „Steuerplus“ von 12 %.

Da die Besteuerung in der Rentenphase aber mit dem persönlichen Steuersatz in der Regel deutlich niedriger ausfällt als in der Sparphase, ergibt sich hier ein wesentlicher Vorteil.

In unserem Basisrenten-Förderrechner erhalten Sie anschaulich dargestellt, mit welcher Förderung Ihre Kunden aktuell und in Zukunft rechnen können. Ergänzt wird das Ganze durch eine Analyse der Basisrente: Darstellung der staatlichen Förderung, Nachsteuerrendite, Analyse des Rentenverlaufs inkl. Break-Even-Betrachtung u. v. m.

Wollen Sie nach einer erfolgreichen Beratung zur Basisrente noch weitere Pluspunkte bei Ihren Kunden sammeln, bieten Sie auch direkt noch die Wiederanlage der erzielten Steuererstattung an. So hat der Kunde ohne zusätzlichen Aufwand eine maßgeschneiderte Altersvorsorge aus der Kombination einer Basisrente mit einer Privatrente oder einem Investmentfonds. Diese Optimierung knüpft bei Bedarf direkt an unseren Basisrenten-Rechner an.

Bieten Sie Ihren Kunden mit einer Basisrente die Vorteile einer staatlich geförderten Altersvorsorge. Wir informieren Sie über die wichtigsten Eckdaten und unterstützen Sie im Beratungsgespräch.

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