DORA im WRZ

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Ab dem 17. Januar 2025 tritt der Digital Operational Resilience Act (DORA) in Kraft. Ziel der DORA-Richtlinie ist die Erhöhung von Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen technologische Störungen und Angriffe.

Die Anforderungen der Verordnung reichen dabei vom Aufbau eines IKT-Risikomanagements, über ein Incident Management zur Einhaltung von Meldeketten, regelmäßigen Audits und Schwachstellenanalysen sowie einer transparenten Berichterstattung zur Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Auftraggebern.

Als IKT-Dienstleister für Banken und Versicherer sowie Anbieter von Software as a Service betreffen uns diese neuen regulatorischen Anforderungen unmittelbar.

Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, haben wir deshalb seit Mitte letzten Jahres am Sounding-Board des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) zum Thema DORA teilgenommen, neue Sicherheitsmaßnahmen im WRZ implementiert und alle Mitarbeitenden geschult.

Unseren Vertragspartnern konnten wir daher bereits Ende vergangenen Jahres proaktiv die Unterlagen zukommen lassen, die in Zukunft zur gesetzeskonformen Zusammenarbeit nach DORA erforderlich sind – und unseren Kunden auf diesem Wege noch mehr Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz in der weiteren Zusammenarbeit bieten.

Haben Sie noch Fragen zu unserer Umsetzung der DORA-Vorgaben? Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

DORA: was die neuen Vorgaben für die Zusammenarbeit mit dem WRZ bedeuten.

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